Was in der Vorlage steht
- Seite 1 – der Beleg: Beleg-Nummer, Datum und Ort, Käufer, Verkäufer mit Anschrift und Geburtsdatum, Ausweisprüfung, 11 Positionen mit Karte, Set und Kartennummer, Sprache, Zustand bzw. Grading, Menge und Preis, Zahlungsart mit IBAN bzw. PayPal-Adresse, die Erklärung des Verkäufers und beide Unterschriften.
- Seite 2 – das Beiblatt: Zustimmung eines Erziehungsberechtigten für Verkäufer unter 18, eine Tabelle zur Aufteilung eines Sammlungspreises nach Marktwert und kurze Ausfüllhinweise.
Welche Angaben warum auf den Beleg gehören, erklärt der Ratgeber Ankauf von Privat & Ankaufsbeleg.
So füllst du die Vorlage richtig aus
- Beleg-Nummer vergeben – fortlaufend und ohne Lücken, zum Beispiel AK-2026-0001, AK-2026-0002 …
- Verkäufer erfassen und den Ausweis prüfen. Notiere die Ausweisart und die letzten vier Ziffern der Nummer – das reicht als Nachweis und ist datensparsam.
- Jede Karte einzeln eintragen: Name, Set, Kartennummer, Sprache und Zustand. Bei Slabs Grading-Firma, Note und Zertifikatsnummer. Genau bezeichnete Karten sind die Grundlage für den Einkaufspreis je Karte.
- Sammlung zum Gesamtpreis? Dann auf dem Beiblatt den Preis nach Marktwert auf die Karten aufteilen – zum Zeitpunkt des Ankaufs, mit Quelle.
- Zahlungsart ankreuzen, bei Überweisung oder PayPal Empfänger und später die Transaktions-ID notieren. Barzahlungen gehören mit der Beleg-Nummer ins Kassenbuch.
- Unterschreiben lassen – Verkäufer und Händler, bei Minderjährigen zusätzlich ein Elternteil auf Seite 2.
- Ablegen: geschützt und nach Nummer sortiert, für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist.
Warum der Beleg für die Steuer zählt
Wer umsatzsteuerpflichtig ist, versteuert Karten aus Privatankauf meist mit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – nur auf die Marge. Der Ankaufsbeleg ist der Nachweis, dass beim Einkauf keine Umsatzsteuer angefallen ist, und legt den Einkaufspreis fest. Fehlt er, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis ansetzen. Ab wann du überhaupt Händler bist, steht im Ratgeber Kartenhandel als Gewerbe.
Wo eine Papier-Vorlage an Grenzen stößt
Für einzelne Ankäufe reicht die Vorlage. Wer regelmäßig ankauft, merkt schnell: Die Beleg-Nummern müssen irgendwo mitgezählt werden, jede Karte muss ein zweites Mal in Bestand und Warenwirtschaft eingetragen werden, und für die Differenzbesteuerung muss beim Verkauf der richtige Einkaufspreis wiedergefunden werden.
Häufige Fragen
Ist ein selbst erstellter Ankaufsbeleg (Eigenbeleg) gültig?
Kann ich die Ankaufsbeleg-Vorlage am PC ausfüllen?
Wie viele Karten passen auf einen Ankaufsbeleg?
Wie lange muss ich Ankaufsbelege aufbewahren?
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