Privat oder gewerblich verkaufen?
Cardmarket unterscheidet zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern; besonders aktive gewerbliche Verkäufer mit sehr guten Bewertungen können zusätzlich Powerseller werden. Welches Konto du brauchst, entscheidet nicht Cardmarket, sondern dein tatsächlicher Handel: Kaufst du Karten gezielt zum Weiterverkauf an, verkaufst du regelmäßig und in größerem Umfang, bist du in aller Regel gewerblich tätig – mehr dazu im Ratgeber Kartenhandel als Gewerbe.
Für ein gewerbliches Konto verlangt Cardmarket unter anderem eine Telefonnummer, einen Lichtbildausweis und die Gewerbeanmeldung; bei der Umwandlung eines bestehenden Kontos auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden. Wer weiter als „privat“ auftritt, obwohl er gewerblich handelt, riskiert Abmahnungen – etwa wegen fehlender Widerrufsbelehrung – und Ärger mit dem Finanzamt.
Pflichten als gewerblicher Verkäufer
Als Unternehmer verkaufst du an Verbraucher – mit allen Pflichten des Online-Handels. Die wichtigsten auf Cardmarket:
- Rechtstexte im Profil: Anbieterkennzeichnung (Impressum), Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise gehören in dein öffentliches Verkäuferprofil.
- Widerrufsrecht: Verbraucher können die Ware 14 Tage lang zurückgeben. Das gilt auch für Einzelkarten.
- Rechnungen: Auf Anfrage musst du eine Rechnung mit den gesetzlichen Pflichtangaben ausstellen – bei differenzbesteuerten Karten ohne gesonderten Steuerausweis und mit dem Hinweis „Gebrauchtgegenstände/
Sonderregelung“ (siehe unten). - Verlorene Sendungen: Als gewerblicher Verkäufer trägst du das Versandrisiko; eine verlorene Bestellung musst du erstatten.
- Bestand muss stimmen: Eine bezahlte Bestellung ist ein Kaufvertrag. Ist die Karte nicht mehr da, weil sie im Laden verkauft wurde, gibt es Stornos, schlechte Bewertungen und im Zweifel Streit – deshalb ist der Bestandsabgleich so wichtig.
- Versandmethoden: Gewerbliche Verkäufer können eigene Versandmethoden anlegen, Abholung im Geschäft bietet Cardmarket dagegen nicht an.
Gebühren und Trustee-Service
Cardmarket finanziert sich über eine Provision auf jeden Verkauf, die der Verkäufer trägt. Die Höhe hängt unter anderem vom Kontotyp und von der Produktart ab (Einzelkarten, Sealed-Ware); die jeweils gültigen Sätze stehen in der Gebührentabelle von Cardmarket. Rechne sie in deine Preise ein – der Differenzsteuer-Rechner zeigt dir den Gewinn je Karte nach Gebühren.
Bei Bestellungen über 25 € und bei den ersten fünf Verkäufen neuer Verkäufer greift der Trustee-Service: Das Geld des Käufers wird erst freigegeben, wenn er den Erhalt bestätigt. Für deine Liquidität heißt das: Zwischen Verkauf und Auszahlung können einige Tage liegen.
Betreiber von Cardmarket ist die Sammelkartenmarkt GmbH & Co. KG in Berlin. Die Gebühren sind für dich Betriebsausgaben – lade die Abrechnungen aus deinem Konto regelmäßig als Beleg herunter.
Umsatzsteuer und § 25a auf Cardmarket
Für Cardmarket gilt steuerlich nichts anderes als für den Ladenverkauf. Entscheidend ist, wie du die Karte eingekauft hast:
- Von Privat angekauft (mit Ankaufsbeleg): Die Karte kann differenzbesteuert verkauft werden – Umsatzsteuer fällt nur auf die Marge an. Voraussetzung ist, dass du den Einkaufspreis je Karte kennst und die differenzbesteuerten Umsätze getrennt aufzeichnest. Bei Karten bis 500 € Einkaufspreis ist auch die Gesamtdifferenz möglich.
- Neuware vom Großhandel (Booster, Displays, Zubehör – und Karten aus selbst geöffneten Boostern): regelbesteuert mit 19 % auf den vollen Preis.
Verkäufe ins EU-Ausland
Cardmarket ist europäisch – viele Bestellungen kommen aus Frankreich, Italien oder Spanien. Hier liegt ein häufiger Irrtum:
- Differenzbesteuerte Karten werden auch bei Verkäufen an Privatkunden im EU-Ausland in Deutschland mit der Marge versteuert. Die Fernverkaufsregeln (Besteuerung im Land des Käufers, One-Stop-Shop) und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen sind nach § 25a Abs. 7 UStG ausgeschlossen.
- Regelbesteuerte Neuware an Privatkunden im EU-Ausland unterliegt dagegen den Fernverkaufsregeln: Überschreiten deine Fernverkäufe in andere EU-Länder insgesamt 10.000 € im Jahr, wird die Umsatzsteuer des Käuferlandes fällig – meist über den One-Stop-Shop (OSS).
Bestand mit Laden und Messe synchron halten
Das größte praktische Problem für Händler mit mehreren Kanälen: Die Glurak liegt im Laden-Binder und ist auf Cardmarket gelistet. Wird sie am Tresen verkauft, steht sie online weiter zum Verkauf – bis jemand bestellt. Drei Wege, das zu lösen:
- Getrennte Bestände: Was online gelistet ist, liegt in einem eigenen Online-Lager und wird im Laden nicht verkauft. Einfach, aber unflexibel – gute Karten fehlen im Laden.
- Regelmäßiger Abgleich: Du exportierst deinen Cardmarket-Bestand (etwa über Tools wie TCGPowerTools) und vergleichst ihn mit deiner Liste. Je öfter, desto sicherer – aber von Hand ist das mühsam.
- Eine Warenwirtschaft als Mittelpunkt: Jede Karte existiert einmal, mit Lagerplatz und Einkaufspreis. Online gelistet wird aus diesem Bestand, verkaufte Karten werden zurückgebucht.
Für eine eindeutige Zuordnung hilft die Cardmarket-Produkt-ID jeder Karte: Name und Nummer sind oft mehrdeutig (Reverse Holo, Promo, Sprache), die ID nicht. Zusätzlich lohnt es sich, im Kommentar- oder Lagerplatzfeld des Cardmarket-Angebots deine eigene Bestandsnummer mitzuführen.
Verkäufe richtig verbuchen
- Erlös ist der volle Verkaufspreis (plus berechnete Versandkosten) – nicht der Betrag nach Abzug der Provision.
- Provision getrennt als Betriebsausgabe buchen. Umsatz und Gebühren dürfen nicht saldiert werden.
- Auszahlung aufs Bankkonto ist kein neuer Umsatz, sondern ein Geldtransit vom Cardmarket-Guthaben zur Bank.
- Je Karte der Einkaufspreis: Für differenzbesteuerte Karten brauchst du beim Verkauf den Einkaufspreis, um die Marge zu berechnen – am besten automatisch aus dem Ankaufsbeleg.
- Belege sichern: Bestellübersichten, Gebührenabrechnungen und Auszahlungen gehören zu deinen Buchhaltungsunterlagen und sind aufzubewahren.
Versand und Reklamationen
Die meisten Reklamationen entstehen beim Zustand und beim Versand. Beschreibe den Kartenzustand eher streng als großzügig, verpacke jede Karte in Hülle und festem Schutz (Toploader oder Kartonverstärkung) und wähle bei wertvollen Bestellungen eine Versandart mit Sendungsverfolgung. Bei teuren Karten helfen Fotos von Karte und Verpackung vor dem Versand, wenn später etwas strittig ist.
Checkliste für Händler auf Cardmarket
- Gewerbe angemeldet und Cardmarket-Konto auf „gewerblich“ umgestellt
- Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzhinweise im Profil
- Einkaufspreis je Karte dokumentiert (Ankaufsbeleg bzw. Rechnung)
- Differenzbesteuerte und regelbesteuerte Ware getrennt
- Rechnungen mit Pflichtangaben und § 25a-Hinweis auf Anfrage
- Bestandsabgleich mit Laden und Messe mindestens täglich – oder automatisch
- Gebühren getrennt vom Umsatz gebucht, Auszahlungen als Geldtransit
- Vorgehen bei EU- und Drittlandsverkäufen mit dem Steuerberater abgestimmt
Häufige Fragen
Brauche ich als Händler ein gewerbliches Cardmarket-Konto?
Gilt die Differenzbesteuerung auch für Cardmarket-Verkäufe ins Ausland?
Wie verhindere ich, dass eine Karte im Laden und auf Cardmarket gleichzeitig verkauft wird?
Wie verbuche ich Cardmarket-Gebühren?
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