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Differenz­besteuerung bei Sammelkarten und Pokémon-Karten

Wer Karten von Privat ankauft und gewerblich weiterverkauft, zahlt Umsatzsteuer oft nur auf die Marge. Hier steht, wann das gilt, wie man richtig rechnet und woran es in der Praxis meistens scheitert.

Stand: September 2026 · Lesezeit ca. 12 Minuten · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Kurz gesagt Die Differenz­besteuerung nach § 25a UStG erlaubt es Händlern, Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis zu zahlen – mit 19 %, herausgerechnet aus der Marge. Sie gilt für Sammelkarten, die ohne Umsatzsteuer eingekauft wurden, also vor allem beim Ankauf von Privatpersonen. Für Neuware vom Großhandel (Booster, Displays) gilt sie nicht. Entscheidend ist, dass du den Einkaufspreis jeder Karte belegen kannst.

Was ist die Differenz­besteuerung?

Normalerweise schuldet ein Händler Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis und holt sich die Umsatzsteuer aus seinem Einkauf als Vorsteuer zurück. Kauft er aber bei einer Privatperson, bekommt er keine Rechnung mit Umsatzsteuer – es gibt nichts zurückzuholen. Ohne Sonderregel würde er also Umsatzsteuer auf einen Wert zahlen, der schon einmal beim Endverbraucher versteuert wurde.

Genau dafür gibt es die Differenz­besteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz. Besteuert wird nur die Handelsspanne: Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Die Regel ist vor allem aus dem Gebrauchtwagenhandel bekannt, gilt aber genauso für gebrauchte Waren aller Art – und damit auch für Trading Cards.

Voraussetzungen bei Sammelkarten

Damit du Karten differenzbesteuert verkaufen darfst, müssen alle diese Punkte erfüllt sein:

  • Du bist Wiederverkäufer. Also gewerblich tätig und kaufst Karten regelmäßig ein, um sie weiterzuverkaufen – als Laden, Messehändler oder Online-Händler.
  • Es geht um bewegliche, körperliche Gegenstände. Das trifft auf Sammelkarten, Slabs und Sammlungen zu.
  • Der Einkauf fand im Gemeinschaftsgebiet (EU) statt.
  • Beim Einkauf ist keine Umsatzsteuer angefallen – oder der Verkäufer hat selbst differenzbesteuert verkauft. Typische Lieferanten sind Privatpersonen, Kleinunternehmer nach § 19 UStG und andere Händler, die ihrerseits § 25a anwenden.
Praxis-TippDie Voraussetzungen musst du nachweisen können. Beim Ankauf von Privat heißt das: ein vollständiger Ankaufsbeleg mit Name und Anschrift des Verkäufers, Datum, genauer Bezeichnung der Karten, Preis und Unterschrift – idealerweise mit der Bestätigung, dass privat verkauft wird.

Wann die Differenz­besteuerung nicht gilt: Booster, Displays, Importe

Die häufigste Fehlannahme im Kartenhandel: „Einzelkarten sind doch immer differenzbesteuert.“ Das stimmt nicht. Es kommt allein darauf an, wie du die Ware eingekauft hast.

  • Sealed-Ware vom Großhandel oder Distributor (Booster, Displays, Elite-Trainer-Boxen, Zubehör) kaufst du mit Umsatzsteuer ein und ziehst die Vorsteuer. Beim Verkauf gilt die Regelbesteuerung auf den vollen Preis.
  • Karten aus selbst geöffneten Boostern stammen aus genau diesem Einkauf mit Vorsteuerabzug. Sie werden deshalb in der Regel ebenfalls regelbesteuert verkauft – auch wenn es sich um Einzelkarten handelt.
  • Importe aus Nicht-EU-Ländern (z. B. japanische Karten direkt aus Japan) werden bei der Einfuhr mit Einfuhrumsatzsteuer belegt. Die normale Differenz­besteuerung setzt einen Einkauf im Gemeinschaftsgebiet voraus – solche Fälle solltest du mit deinem Steuerberater klären.
  • Neuware, die du von einer Privatperson kaufst (z. B. ein ungeöffnetes Display aus einer Sammlung), kann dagegen differenzbesteuert verkauft werden – entscheidend ist der Einkauf ohne Umsatzsteuer, nicht der Zustand der Ware.

Wer beides handelt – Singles aus Ankäufen und Neuware aus dem Großhandel – braucht also je Artikel die Information, welche Besteuerung gilt. In TCG Ultimate trägt jede Karte dieses Kennzeichen; Zubehör und Neuware laufen automatisch regelbesteuert.

Berechnung: Einzeldifferenz mit Beispielen

Im Normalfall wird jeder Verkauf einzeln betrachtet (Einzeldifferenz). Die Rechnung hat drei Schritte:

  1. Marge = Verkaufspreis − Einkaufspreis
  2. Umsatzsteuer = Marge × 19 / 119 (die Steuer ist in der Marge enthalten)
  3. Bemessungsgrundlage = Marge − Umsatzsteuer

Es gilt immer der allgemeine Steuersatz von 19 %, unabhängig davon, welcher Satz sonst für den Gegenstand gelten würde.

BeispielKarte AKarte BKarte C
Einkaufspreis (von Privat)40,00 €3,00 €120,00 €
Verkaufspreis65,00 €8,00 €100,00 €
Marge25,00 €5,00 €−20,00 €
Umsatzsteuer (Marge × 19/119)3,99 €0,80 €0,00 €

Zum Vergleich: Bei Regelbesteuerung wären für Karte A 10,38 € Umsatzsteuer fällig (65 € × 19/119). Mit Differenz­besteuerung sind es 3,99 €.

Negative Marge (Karte C): Verkaufst du unter Einkaufspreis, ist die Bemessungsgrundlage 0 €. Den Verlust darfst du bei der Einzeldifferenz nicht mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnen.

Gesamtdifferenz für günstige Karten

Für Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis 500 € erlaubt § 25a Abs. 4 UStG eine Vereinfachung: Statt jede Karte einzeln abzurechnen, wird je Voranmeldungszeitraum die Summe der Verkaufspreise abzüglich der Summe der Einkaufspreise besteuert. Dabei gleichen sich Gewinne und Verluste aus.

  • Vorteil: Du musst den Einkaufspreis nicht mehr jeder einzelnen Bulk-Karte zuordnen, und Verluste mindern die Steuer.
  • Nachteil: Die Einkaufspreise mindern die Bemessungsgrundlage schon im Monat des Einkaufs – kaufst du viel ein und verkaufst wenig, entsteht zunächst eine negative Differenz, die nicht einfach ins nächste Jahr mitgenommen werden kann.
  • Karten mit einem Einkaufspreis über 500 € müssen immer einzeln abgerechnet werden.
Achtung bei der WahlOb Einzel- oder Gesamtdifferenz sinnvoller ist, hängt von deinem Einkaufsrhythmus und der Wertverteilung deiner Karten ab. Wechsel und Mischformen solltest du vorher mit deinem Steuerberater abstimmen.

Sammlung oder Konvolut angekauft – wie wird der Einkaufspreis aufgeteilt?

Der Klassiker im Kartenhandel: Ein Sammler verkauft seine komplette Sammlung – ein Ordner, drei Kartons Bulk und ein paar Hits – für einen Gesamtpreis. Für die Einzeldifferenz brauchst du aber den Einkaufspreis jeder Karte.

Der Gesamtpreis muss dann sachgerecht und nachvollziehbar aufgeteilt werden. Bewährt hat sich die Aufteilung im Verhältnis der Marktwerte zum Ankaufszeitpunkt:

Sammlung für 800 € angekauftMarktwertAnteilEinkaufspreis
Hit-Karte 1600 €50 %400,00 €
Hit-Karte 2300 €25 %200,00 €
Bulk (300 Karten)300 €25 %200,00 €
Summe1.200 €100 %800,00 €

Wichtig ist, dass die Aufteilung zum Zeitpunkt des Ankaufs dokumentiert wird – nicht erst beim Verkauf, wenn man weiß, welche Karte sich gut verkauft hat. Nachträglich „passend gemachte“ Einkaufspreise sind bei einer Prüfung angreifbar.

TCG Ultimate verteilt den Gesamtpreis eines Konvoluts centgenau nach Marktwerten (oder gleichmäßig, wenn keine Werte vorliegen) und legt für jede Karte eine eigene Charge mit Verweis auf den Ankaufsbeleg an.

Besonderheiten bei Pokémon-Karten, Slabs und Magic

Die Regeln sind für alle Trading Card Games gleich – Pokémon, Magic: The Gathering, Yu-Gi-Oh!, One Piece oder Lorcana. Im Alltag tauchen aber immer wieder dieselben Fragen auf:

Differenz­besteuerung bei Pokémon-Karten aus Ankäufen

Kaufst du Pokémon-Karten von Privatpersonen an – an der Theke, auf der Messe oder über ein Ankaufsformular –, kannst du sie differenzbesteuert verkaufen. Bei Pokémon ist das besonders relevant, weil die Preise einzelner Karten stark schwanken und die Margen je Karte sehr unterschiedlich ausfallen.

Gegradete Karten (PSA, BGS, CGC)

Lässt du eine angekaufte Karte graden, bleibt die Karte differenzbesteuert. Die Grading-Gebühren und Versandkosten zählen nach Verwaltungsauffassung jedoch nicht zum Einkaufspreis im Sinne von § 25a – sie erhöhen also nicht den abziehbaren Betrag in der Margenrechnung. Wie du sie steuerlich behandelst, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Trade-ins und Tausch

Nimmt ein Kunde Karten in Zahlung, ist das ein Ankauf: Der angerechnete Betrag ist dein Einkaufspreis für die eingetauschten Karten, und du brauchst dafür ebenfalls einen Beleg.

Sealed-Produkte

Displays und Booster aus dem Großhandel sind regelbesteuert, ungeöffnete Produkte aus Privatankäufen können differenzbesteuert sein – siehe oben.

Rechnung, Bon und Marktplätze

Bei differenzbesteuerten Verkäufen gelten zwei Regeln für die Rechnung:

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Steuer darf auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden – auch nicht, wenn der Käufer ein Unternehmen ist. Ein Unternehmer als Käufer kann daraus keine Vorsteuer ziehen.
  • Pflichthinweis angeben: „Gebraucht­gegenstände/Sonder­regelung“ (bei Kunstgegenständen bzw. Sammlungsstücken gibt es eigene Formulierungen).

Enthält eine Rechnung sowohl differenzbesteuerte Karten als auch regelbesteuerte Neuware, müssen beide Teile klar getrennt sein. Auf Marktplätzen wie Cardmarket und eBay gilt dasselbe: Die Rechnung bzw. die Angaben zum Artikel dürfen für differenzbesteuerte Karten keine ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten.

Aufzeichnungspflichten und Belege

§ 25a Abs. 6 UStG verlangt, dass du für differenzbesteuerte Umsätze getrennt aufzeichnest:

  • die Verkaufspreise,
  • die Einkaufspreise und
  • die Bemessungsgrundlagen.

Dazu kommen die Einkaufsbelege selbst – beim Ankauf von Privat also der Ankaufsbeleg. Aufzeichnungen und Belege sind nach der Abgabenordnung aufzubewahren (Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre). Gerade die Zuordnung „diese Karte stammt aus diesem Ankauf zu diesem Preis“ ist der Punkt, an dem Excel-Listen in der Praxis scheitern.

Kleinunternehmer und Verzicht auf die Differenz­besteuerung

Kleinunternehmer nach § 19 UStG (seit 2025: Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 €) weisen keine Umsatzsteuer aus und zahlen keine – für sie spielt die Differenz­besteuerung beim Verkauf keine Rolle. Wächst der Handel über die Grenzen hinaus, wird sie schlagartig wichtig: Ab dann entscheidet sie über die Marge.

Verzicht: Du kannst bei jeder einzelnen Lieferung auf die Differenz­besteuerung verzichten und regulär mit ausgewiesener Umsatzsteuer abrechnen – etwa, wenn ein anderer Händler eine Rechnung mit Vorsteuer braucht. Beim Verzicht auf Gegenstände, die du selbst ohne Vorsteuer gekauft hast, zahlst du dann Umsatzsteuer auf den vollen Preis.

Die häufigsten Fehler im Kartenhandel

  1. Karten aus geöffneten Boostern differenzbesteuert verkauft, obwohl die Booster mit Vorsteuerabzug eingekauft wurden.
  2. Kein oder unvollständiger Ankaufsbeleg – ohne Nachweis des Privatankaufs fällt die Differenz­besteuerung weg.
  3. Einkaufspreise geschätzt oder nachträglich verteilt statt beim Ankauf dokumentiert.
  4. Negative Margen verrechnet, obwohl nach Einzeldifferenz abgerechnet wird.
  5. Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen – dann wird sie in dieser Höhe geschuldet.
  6. Mit 7 % gerechnet – bei der Differenz­besteuerung gilt immer 19 %.
  7. Kasse und Ankäufe getrennt geführt, sodass Bar-Ankäufe im Kassenbuch fehlen.
So hilft TCG UltimateJede Karte bekommt beim Ankauf ihren Einkaufspreis und den Verweis auf den Ankaufsbeleg. Beim Verkauf – im Laden, auf der Messe oder online – rechnet das System Marge und Umsatzsteuer je Karte aus, setzt negative Margen auf 0 € – oder rechnet, wenn du es für ein Kalenderjahr wählst, mit der Gesamtdifferenz: Verkaufs- minus Einkaufspreise je Monat mit Jahresausgleich, Karten über 500 € automatisch einzeln. Es druckt den Pflichthinweis auf Rechnung und Bon und führt die getrennten Aufzeichnungen für dich. Neuware und Zubehör laufen automatisch regelbesteuert. Demo anfragen

Häufige Fragen

Gilt die Differenz­besteuerung für Pokémon-Karten?
Ja, wenn ein gewerblicher Händler Karten ohne Umsatzsteuer eingekauft hat – typischerweise von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Händlern, die selbst differenzbesteuert verkaufen. Für Neuware vom Großhandel mit Umsatzsteuer-Rechnung gilt sie nicht.
Gilt die Differenz­besteuerung für Karten aus selbst geöffneten Boostern?
In der Regel nicht. Booster und Displays vom Großhandel werden mit Umsatzsteuer eingekauft; die Vorsteuer ist abziehbar. Die daraus gezogenen Einzelkarten werden deshalb regelbesteuert verkauft.
Welcher Steuersatz gilt bei der Differenz­besteuerung?
Immer der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent. Die Umsatzsteuer steckt in der Marge und wird mit 19/119 herausgerechnet.
Was passiert bei einer negativen Marge?
Bei der Einzeldifferenz ist die Bemessungsgrundlage dann 0 Euro. Der Verlust darf nicht mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnet werden. Nur bei der Gesamtdifferenz gleichen sich Gewinne und Verluste innerhalb des Zeitraums aus.
Darf ich bei differenzbesteuerten Karten Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?
Nein. Die Umsatzsteuer darf nicht gesondert ausgewiesen werden. Auf die Rechnung gehört stattdessen der Hinweis „Gebraucht­gegenstände/Sonder­regelung“.
Was ist die Gesamtdifferenz?
Eine Vereinfachung für Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis 500 Euro: Statt je Karte wird die Summe aller Verkaufspreise abzüglich der Summe aller Einkaufspreise eines Voranmeldungszeitraums besteuert. Gewinne und Verluste gleichen sich dabei aus.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland (§ 25a UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass) und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an deinen Steuerberater.

Differenz­besteuerung, ohne nachzudenken

TCG Ultimate kennt den Einkaufspreis jeder Karte und rechnet bei jedem Verkauf richtig.